Gedanken
über den Naturschutz...
"Wer Insekten einzig und allein als Wirtschaftsgut, als Spekulationsobjekte sammelt und wer Insekten zu Zwecken verkauft, die der rein persönlichen Befriedigung des Käufers dienen (z.B. Schaukasten in Vorräumen und Wartezimmern) handelt in den Augen eines Entomologen unmoralisch und verstößt gegen das Ethos der verantwortungsbewußten Sammlergemeinschaft." (Arbeitsgemeinschaft österreichischer Entomologen)
Naturgemäß
haben Entomologen eine andere Einstellung zum Naturschutz als in den diversen
Vorschriften und Verordnungen der Länder festgeschrieben ist. Diese andere
Einsicht stützt sich auf die vielfältigen Erfahrungen, welche die Entomologen
zeitlebens erworben haben.
Bereits in der Grundschule wird den Kindern beigebracht, dass Singvögel gerade deshalb so nützlich sind, weil ein einziger Singvogel pro Tag soviele "Schädlinge" vertilgt wie sein eigenes Gewicht beträgt. Nun unterscheidet aber der Singvogel nicht zwischen schädlichen, nützlichen und neutralen Insekten, sondern frisst alles was er kriegen kann, auch unter Artenschutz stehende Spezies. Der Entomologe wird deshalb jetzt aber nicht alle Vögel verdammen, sondern an das Gleichgewicht in der Natur denken. Natürlich weiss er auch, dass sein Jahreseintrag an Insekten kaum an den Fang eines einzigen Vogels pro Tag heranreichen wird und er weiss daher, dass der oftgehörte Vorwurf - Insektensammler tragen zur Ausrottung von Tierarten bei - völlig haltlos ist.
Selbstverständlich kennt der Entomologe auch die anderen, zahlreichen Widersacher der Insekten, wie Parasiten, als es da sogar aus den eigenen "Lager" gibt: Raupenfliegen, Schlupfwespen, Spinnen, Ameisenlöwen - um nur einige zu nennen. Ein Schmetterling zum Beispiel legt im allgemeinen so zwischen 150 und 1000 Eier, um seinen Fortbestand zu sichern. Wenn das natürliche Gleichgewicht erhalten bleiben soll, so dürfen (theoretisch) wiederum nur zwei Falter aus dieser Menge an Nachkommenschaft hervorgehen. Natürlich spielen da noch verschiedene andere Faktoren mit. Zu nennen wären da Trockenheit, langandauernde extreme Kälte oder sonstige Wetterkapriolen, welche die Falter vorzeitig schlüpfen lassen, bevor noch die passende Pflanzengesellschaft vorhanden ist usw.
Auch
will es zum Beispiel dem Entomologen nicht einleuchten, warum es verboten sein
soll, auch nur ein einziges Exemplar einer Gattung als Belegexemplar seiner
Sammlung hinzuzufügen, wenn er gleichzeitig beobachten kann, wie der Lebensraum
ebendieser Gattung währenddessen mit rasanter Geschwindigkeit zubetoniert und
zuasphaltiert wird.
Jedes neue Gesetz wird ja vor seiner Rechtskräftigwerdung von den verschiedensten Fachleuten geprüft. Ich stehe hier nicht an, mein bescheidenes Wissen über die universitär erworbene Intelligenz jener Fachleute zu stellen. Daher kommt für die widersprüchliche Gesetzgebung nur ein Motiv in Frage: nämlich die Absicht, der Industrie und Landwirtschaft alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen, welche dann dem Entomologen vor die Füße geworfen werden. Diese Vorgangsweise deckt sich sogar exakt mit der verlogenen Denkungsart der naiv-unschuldigen Naturfreunde von eigenen Gnaden: "Die widerlichen Raupen im Garten sind Schädlinge und müssen vernichtet werden, die (sich daraus entwickelnden) Schmetterlinge sind schön und müssen daher geschützt werden!" Dazu haben alle erfahrenen Entomologen eine einzige Meinung: Ja zum Insektenschutz, aber nicht halbherzig, sondern sinnvoll!
Der Entomologe findet häufig sogar seine "Sammlungsobjekte" von Autoreifen plattgewalzt auf den Landstraßen oder auf den Frontpartien von Autos zerklatscht, als Opfer von forschen Automobilisten. Der Amerikaner Mark Hostetler ist Experte im Identifizieren von zerschmetterten Insektenleichen auf Autoscheiben und hat darüber sogar ein Buch veröffentlicht (siehe in der Rubrik dieser Homepage: "Nachrichten - That Gunk on your car").
Ungern sieht der Entomologe auch, wenn Insektenschutz und Biotopschutz sich nicht räumlich decken. So kann es vorkommen, dass das Sammeln von Insekten mancherorts zwar streng verboten ist, jedoch dem Lebensraum der geschützten Insekten gleichzeitig durch landwirtschaftliche Maßnahmen wie z. B. Verbauung, Änderung der Bewirtschaftung, Abholzung oder Aufforstung sowie durch Gewässerregulierungen die Grundlage entzogen wird. Fast alle Schmetterlingsarten haben eine geregelte Populationsdichte, welche oft unterschritten jedoch niemals überschritten wird. (Ausnahme: jene Arten, welche durch ihr zeitweiliges Massenauftreten als Schädlinge eingestuft wurden wie Prozessionspinner etc.) An jenen Orten, wo ein ausreichend großer, zusammenhängender Biotop in seiner Substanz erhalten bleibt, kann ein Artenrückgang kategorisch ausgeschlossen werden. Meine Beobachtungen seit 1967 haben ergeben, dass mit jeder Biotopverkleinerung nicht nur ein Artenrückgang zu verzeichnen ist, sondern auch die Populationsdichte pro Hektar verbleibender Grundfläche abnimmt. Daraus wird deutlich, dass der Biotopschutz Vorrang vor dem Artenschutz bekommen muss. Bei funktionierendem Biotopschutz kann der Artenschutz durchaus auf die endemisch vorkommenden Arten beschränkt werden.
Dem Entomologen fehlt jedes Verständnis, wenn zwar der adulte Falter in der roten Liste steht und dementsprechend geschützt ist, zugleich aber dasselbe Tier im vorhergehenden Stadium seiner Entwicklung (Raupe) keinerlei Schutz genießt und bedenkenlos großräumig per Insektizidsprühung vernichtet wird.
"Selbst ein Quadratmeter Natur,
ist so kompliziert und wunderschön geschaffen worden,
dass es sich der Mensch nicht anmaßen darf,
jemals das Wissen zu haben,
so ein Kunstwerk übertreffen zu können.
Sollte er jedoch die Notwendigkeit haben,
dieses zerstören zu müssen,
muss er sich sehr genau überlegen,
ob er die Berechtigung dazu hat
und was er an dieser Stelle dafür hin setzt.
Ansonsten soll er es besser so lassen, wie es ist."
(ein unbekannter Architekt)